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Gewährleistung

BULLS GEWÄHRLEISTUNG DER EURORAD DEUTSCHLAND GMBH

Grundsätzlich gewähren wir auf alle Produkte die innerhalb der EU geltende Gewährleistung von 24 Monaten ab Erstverkaufsdatum. Näheres dazu finden Sie in unseren AGB.

Erster Ansprechpartner bei allen Gewährleistungsansprüchen ist immer der BULLS Fachhändler, von dem der Artikel bereitgestellt wurde. 

Eine Einschränkung besteht bei E-Bike-Batterien. Da Akkus als Verschleißteile gelten, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate. Allerdings gewährt BULLS eine zusätzliche, freiwillige Verlängerung der Gewährleistung von 24 Monaten auf die Batterie, wenn der Fehler auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist. Die freiwillig verlängerte Gewährleistung beinhaltet keine Arbeitskosten oder Transportkosten für den Umbau. Sie ist beschränkt auf Ersatz oder Reparatur des defekten Bauteiles.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Unfallschäden, Defekte durch Verschleiß und Schäden durch Vandalismus.

Für eine Erweiterung der Gewährleistung, die alle Schäden bis hin zu einem umfassenden Diebstahlschutz abdeckt, bieten wir unseren Kunden den exklusiven Premiumschutz der ZEG Plus Garantie.

BULLS GARANTIEBESTIMMUNGEN DER EURORAD DEUTSCHLAND GMBH

Die Garantie gilt üblicherweise nur für den Ersterwerber/in des betroffenen Fahrrades und ist nicht übertragbar.

Von der Garantie ausgeschlossen sind generell Unfallschäden, Defekte durch Verschleiß und Schäden durch Vandalismus.

Sollte eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden, resultiert daraus weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der Garantiedauer.

Die Vorlage der komplett ausgefüllten und mit dem Händelstempel versehenen Garantieerklärung sowie der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich. Ansonsten ist eine umgehende und positive Garantieerledigung nicht möglich.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Garantieleistung abzulehnen, wenn die erforderlichen Dokumente nicht mit dem reklamierten Teil vorgelegt werden.

Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autorisierten BULLS Fachhändler (am besten bei dem Händler, der den Artikel bereitgestellt hat) geltend zu machen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, unsere Service-Hotline anzurufen, oder schreiben Sie uns eine Mail.

Weitere Hinweise

Die Gewährleistung/Garantie umfasst keinen der nachfolgenden Punkte:

  • Unfälle oder andere nicht in der Macht des Herstellers liegende Umstände
  • Reparaturen durch Dritte oder Reparaturen in einer nicht vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt
  • Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurde
     

Im Falle eines Garantieanspruches hat BULLS die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann BULLS ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen. Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das defekte Bauteil. Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. anfallende Verpackungs- oder Portospesen gehen zu Lasten des Käufers.

Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der Originalkonstruktion vorgenommen wurden, das Rad nicht bestimmungsgemäß verwendet wird oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt. Ebenfalls kein Anspruch besteht bei Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren.

Für Schäden, die durch nicht kompatible oder ungeeignete Anbauteile verursacht werden, besteht kein Garantieanspruch.


ZUSÄTZLICHE GARANTIEBESTIMMUNGEN FÜR E-BIKE FABRIKATE MIT BMZ-BATTERIEN

Garantiebedingungen der BMZ BATTERIEN-MONTAGE-ZENTRUM GMBH, Am Sportplatz 28-30, 63791 Karlstein am Main für BATTERIEN und LADEGERÄTE in E-Bikes der ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft, Köln und ihrer Gruppengesellschaften

1. Garantieerklärung

Wir gewähren für folgende Produkte unseres Hauses die nachstehende Garantie:

1.1 BATTERIEN
Wir garantieren für einen Zeitraum von 48 Monaten für BATTERIEN ab dem Modelljahr 2017 (ablesbar auf dem Typenschild der Batterie) eine Restkapazität >60% der Nennkapazität der jeweiligen Spezifikation der verwendeten Zelle. Des Weiteren garantieren wir für einen Zeitraum von 24 Monaten, dass die BATTERIEN frei von Verarbeitungsfehlern sind.     

1.2 LADEGERÄTE
Wir garantieren für einen Zeitraum von 24 Monaten für alle LADEGERÄTE ab dem Modelljahr 2017, dass diese frei von Verarbeitungsfehlern sind.

1.3  Maßgebend ist jeweils das Kaufdatum des Endkunden (Vorlage der Originalrechnung oder anderer aussagekräftiger Nachweis erforderlich).

2. Unsere Garantieleistungen stehen unter folgenden Voraussetzungen:

2.1 BATTERIE
a. Lagertemperatur
Die Haltbarkeitsgarantie ist abhängig von der sachgemäßen Handhabung der BATTERIE. Unsere Verpflichtungen aus dieser Garantieerklärung entfallen daher, wenn die Lagertemperatur wie folgt unter- bzw. überschritten wird: Bei einer Lagerung der BATTERIE muss die Batterie eine Kapazität von 20-50% aufweisen. Die BATTERIEN müssen in einem 18-Monats-Zeitraum einmal komplett entladen bzw. geladen werden. Ferner muss eine Luftfeuchtigkeit von 45-85% gewährleistet sein.

b. Sonstiges
Ein Anspruch auf eine Garantieleistung entfällt bei bloß geringfügigen Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer BATTERIEN und LADEGERÄTE unerheblich sind. Des Weiteren entfällt ein Anspruch auf eine Garantieleistung bei Schäden an BATTERIE und LADEGERÄT aufgrund chemischer oder mechanischer Einwirkungen, wie beispielsweise durch das Eindringen von Wasser oder Unfallschäden. Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei anormalen Umweltbedingungen (beispielsweise Temperaturen über 50°C), sachfremden Betriebsbedingungen oder bei einer Berührung mit ungeeigneten Stoffen.

2.2 GENERELL (BATTERIE UND LADEGERÄT)
Wir leisten generell keine Garantie für unsere Produkte bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Daneben sind Garantieansprüche ausgeschlossen:

  • Die BATTERIE oder das LADEGERÄT wurde nicht entsprechend der Gebrauchsanweisung, die mit der BATTERIE oder dem LADEGERÄT ausgeliefert wird, installiert, eingesetzt und/oder verwendet.
  • Der Defekt ist nachweislich auf Dritteinwirkung zurückzuführen.
  • Der Defekt beruht auf Feuer, Frost, Gewalteinwirkung oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Benutzung.
  • Der Defekt basiert auf dem Einbau von Teilen, die nicht schriftlich von BMZ genehmigt wurden.
  • Die BATTERIE wird ohne schriftliche Genehmigung von BMZ für einen Zweck verwendet, der nicht dem ursprünglich angedachten Gebrauch entspricht.
  • Eine BATTERIE oder ein LADEGERÄT wurde ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch BMZ geöffnet.
  • Die Firmware oder andere Daten im Speicher einer BATTERIE oder eines LADEGERÄTES wurden ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens BMZ geändert.
  • Bei BATTERIE oder LADEGERÄT wurden die Artikelnummer oder Markierungen entfernt, verändert oder gefälscht.
  • Eine BATTERIE wurde nicht mit dem dazu gehörigen, von BMZ freigegebenen Ladegerät oder einem anderen von BMZ freigegebenen Ladegerät geladen.

3. Garantieansprüche sind vom Endkunden seinen Vertragspartnern gegenüber unverzüglich nach Auftreten eines Mangels geltend zu machen.

4. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder einer Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

5. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal zehn Arbeitstage. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das Ursprungsgerät.

6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere für Kosten, die bei einer üblichen Wartung gemäß der vorgesehenen Serviceintervalle für unsere BATTERIEN und LADEGERÄTE entstehen, stellen keine Garantieleistung dar. Gleiches gilt für Abschleppen, Transport, Fremdleistungen, Überstundenzuschläge, Fertigungskosten, Ausleihe von spezieller Ausrüstung und Testgeräten sowie sonstige, auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, es sei denn eine Haftung ist zwingend gesetzlich angeordnet.

7. Wir weisen darauf hin, dass die Ansprüche aus der Garantieleistung die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden unberührt lässt. BMZ 09/2016

Die Garantiebedingungen der BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH findest du noch einmal hier zum download:
Download der Garantiebedingungen für die 48 Monate Garantie für BMZ Akkus

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RAHMENGRÖßENBERATUNG

Die richtige Rahmengröße ist die Grundlage für Komfort, Leistungsfähigkeit und dauerhaften Fahrspaß

Über unsere Größenempfehlungen findest du einen Überblick über die verschiedenen Faktoren und Maße, die Einfluss auf die Rahmengeometrie und am Ende auf die Sitzposition und das gesamte Fahrerlebnis haben. Die Angaben in der Tabelle sind Richtwerte. Je nach Körperbau kann die individuelle Rahmengröße abweichen. 

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